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Lizenzbedingungen

Lizenzbedingungen für die Shareware-Version

Die folgenden Lizenzbedingungen gelten für die Shareware-Version von OptiVec. Die Lizenzbedingungen für die registrierte Vollversion finden Sie weiter unten.
Dies ist die Shareware-Version von OptiVec ("SOFTWARE").
Ihre Nutzung unterliegt den folgenden Lizenzbedingungen:
  1. Sie dürfen diese SOFTWARE gebührenfrei für einen Zeitraum von 90 Tagen auf einem Rechner testen.
  2. Mit der Shareware-Version dieser SOFTWARE erstellte Anwendungen sind nur auf demselben Rechner lauffähig, auf dem die SOFTWARE installiert wurde. Sie können und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Nach dem Ende der Test-Zeit sind sie nicht mehr ausführbar.
  3. Falls Sie die SOFTWARE nach Ablauf der Testzeit weiterbenutzen und/oder Anwendungen, die Funktionen dieser SOFTWARE enthalten, zu gewerblichen Zwecken verwenden möchten, müssen Sie die registrierte Vollversion erwerben (siehe Kap. 1.3).
  4. Die SOFTWARE wird auf "as is"-Basis zur Verfügung gestellt. Jegliche explizite oder implizite Garantieleistungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. Trotz sorgfältigen Testens können keinerlei Zusicherungen bezüglich des fehlerfreien Funktionierens, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Marktgängigkeit gemacht werden.
  6. Daher darf diese SOFTWARE nicht in Umgebungen oder unter Umständen eingesetzt werden, unter denen Fehler der SOFTWARE zu größeren materiellen Verlusten oder gar zu Schäden an Leib und Leben führen könnten.
  7. Zurück-Entwickeln (Reverse engineering), Dekompilieren und Entassemblieren der SOFTWARE sind nicht gestattet. Selbstverständlich dürfen Sie aber die in Ihre eigenen Programme eingebundenen Funktionen der SOFTWARE mit Hilfe von Debuggern (wie z.B. den mit den Compilern von Borland oder Microsoft gelieferten) inspizieren.
Copyright für SOFTWARE und Dokumentation © 1996-2020 OptiCode –Dr. Martin Sander Software-Entwicklung.
Alle Rechte vorbehalten.

Lizenzbedingungen für die registrierte Vollversion


Dies ist eine Einzelplatz-Lizenz für OptiVec ("SOFTWARE"), die Ihnen als End-Anwender von OptiCode –Dr. Martin Sander Software-Entwicklung ("OptiCode") gewährt wird. Der Begriff "Anwender" bezeichnet einen Programmierer, der Binär-Code dieser SOFTWARE in von ihm geschriebene Anwendungen einbindet. Diejenigen wiederum, die seine Anwendungen benutzen, ohne dafür diese SOFTWARE selbst installieren zu müssen, benötigen keine eigene Laufzeit-Lizenz für die SOFTWARE. Das Recht, Anwendungen kommerziell zu nutzen und weiterzugeben, ist in der Lizenzgebühr der kommerziellen Version enthalten.

Nach Zahlung der im Kaufpreis enthaltenen Lizenzgebühr dürfen Sie die SOFTWARE für unbegrenzte Zeit benutzen, sofern Sie das Copyright nicht verletzen und die folgenden Regeln einhalten:

  1. Die SOFTWARE darf auf jedem hierfür geeigneten Computer verwandt werden, solange nicht mehr als eine Person sie gleichzeitig benutzt. Wenn mehrere Personen die SOFTWARE auf einem oder mehreren Computern gleichzeitig benutzen wollen (z.B. in einem Netzwerk), ist eine Mehrfach-Lizenz zu erwerben.
  2. Sie dürfen zum persönlichen Gebrauch Backup-Kopien der gelieferten Datenträger machen. Sie dürfen die SOFTWARE nicht verleihen oder vermieten. Sie dürfen sie jedoch auf Dauer an einen anderen übertragen, sofern Sie die Original-Datenträger vollständig weitergeben und alle von Ihnen gemachten Kopien vernichten und sofern sich der Empfänger mit diesen Lizenzbedingungen einverstanden erklärt.
  3. Zurück-Entwickeln (Reverse engineering), Dekompilieren und Entassemblieren der SOFTWARE sind nicht gestattet. Selbstverständlich dürfen Sie aber die in Ihre eigenen Programme eingebundenen Funktionen der SOFTWARE mit Hilfe von Debuggern (wie z.B. den mit den Compilern von Borland oder Microsoft gelieferten) inspizieren.
  4. Falls Sie die ermäßigte Lizenzgebühr für die Schulversion anstelle der vollen Gebühr für die kommerzielle Version der SOFTWARE in Anspruch genommen haben, ist der Einsatz der SOFTWARE auf private Nutzung sowie Nutzung zum Zwecke der Ausbildung beschränkt. In diesem Falle darf die SOFTWARE nicht für kommerzielle Zwecke und nicht für andere staatliche Aufgaben als Erziehung und Ausbildung eingesetzt werden.
    Anwendungen, die Funktionen dieser SOFTWARE verwenden, dürfen nur dann gebührenfrei weitergegeben werden (ohne Laufzeit-Lizenz), wenn sie mit der kommerziellen Version erstellt wurden. Außerdem müssen die Funktionen der SOFTWARE permanent in die jeweilige Anwendung eingebunden sein und dürfen dem Benutzer der Anwendung nicht als Bibliothek entgegentreten.
  5. Die SOFTWARE darf nicht in Umgebungen oder unter Umständen eingesetzt werden, unter denen eventuelle Fehler der SOFTWARE zu einer Gefahr für irgendjemandes Leib und Leben oder zu größeren materiellen Verlusten führen könnten.
  6. Die Haftung von OptiCode ist durch die beigefügte Beschränkte Garantie eingeschränkt. In jedem Fall ist die Haftung von OptiCode auf den Betrag beschränkt, den Sie tatsächlich für die Benutzung der SOFTWARE bezahlt haben.

Beschränkte Garantie für die registrierte Vollversion
  1. OptiCode garantiert, daß die magnetischen oder optischen Medien, auf denen die SOFTWARE aufgezeichnet ist, sowie die gedruckte Dokumentation bei normaler Benutzung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Ferner wird garantiert, daß die SOFTWARE selbst im Wesentlichen gemäß der begleitenden gedruckten Dokumentation arbeitet.
  2. Die obigen Garantien gelten für einen Zeitraum von sechs Monaten ab Empfangsdatum.
  3. Die gesamte Haftung von OptiCode und Ihr alleiniger Anspruch als Kunde besteht nach Wahl von OptiCode entweder in der Rückerstattung des bezahlten Preises oder in dem Ersatz der obiger Garantie nicht genügenden und an OptiCode (unter Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs) zurückgegebenen Teile.
  4. Trotz sorgfältigen Testens kann nicht garantiert werden, daß die SOFTWARE oder die Dokumentation vollständig frei von Fehlern sind.
  5. Alle impliziten Garantien, z.B. bezüglich Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck, sind auf die oben explizit gegebenen Garantien beschränkt.
  6. OptiCode ist nicht für Folgeschäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder Daten oder aus anderem finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung dieses Produktes oder der Unfähigkeit, es zu verwenden, entstehen, selbst wenn OptiCode von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Dieser Ausschluß gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf seiten von OptiCode verursacht wurden. Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, bleiben ebenfalls unberührt.

Copyright für SOFTWARE und Dokumentation
© 1996-2020 OptiCode –Dr. Martin Sander Software-Entwicklung. Alle Rechte vorbehalten.

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Letzte Aktualisierung: 24. August 2018